Venture Capital und Unternehmensfinanzierung

Wachstum finanzieren. Erfolg monetarisieren.

Über die Bedingungen der Bereitstellung von Wagnislapital wird hart verhandelt: Liquidationspräferenz, Zustimmungsrechte und Verwässerungsschutz sind entscheidend sowohl im Laufe des Unternehmenswachstums als auch beim Exit. Wir verhandeln sie für Gründer und für Investoren. Beide profitieren davon, dass wir wissen, was die Gegenseite erwartet und wo Verhandlungsspielraum besteht.

Struktur entscheidet

Wachstumskapital bedeutet Geschwindigkeit. Die rechtliche Struktur entscheidet darüber, wer Kontrolle hat und wer vom Wachstum profitiert. Liquidationspräferenz, Verwässerungsschutz, Vesting, Informations- und Zustimmungsrechte sind einige wesentliche Vertragspunkte. Wir verhandeln diese für Sie. Änderung lassen sich später praktisch nicht mehr durchsetzen.

Banken, Förderstellen und Venture-Debt-Geber sehen sich an, ob Gesellschafts-, Kredit- und Sicherheitendokumentation zusammenpassen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Finanzierung dieser Prüfung standhält und die nächste Runde nicht blockiert.

Sie planen eine Finanzierungsrunde oder wollen sich an einem Unternehmen beteiligen? Sprechen Sie mit uns, bevor das Term Sheet steht. Danach verhandeln Sie gegen Papier, das schon jemand anderer geschrieben hat.

Beratungsschwerpunkte

Im Venture-Capital- und Finanzierungsrecht arbeiten wir vor allem an:

  • Venture-Capital-Finanzierungen (Pre-Seed, Seed, Series A bis C, Bridge)
  • Term Sheets und Transaktionsdokumentation (Investment- und Syndikatsvertrag, Beteiligungsvertrag, Closing-Abwicklung)
  • Hybride Finanzierungsinstrumente (Wandeldarlehen, SAFE, stille Beteiligungen, Genussrechte, Mezzaninkapital)
  • Fremdkapital- und Venture-Debt-Finanzierungen (Kreditverträge, Gesellschafterdarlehen, Besicherung, Intercreditor- und Rangrücktrittsfragen)
  • Beteiligungsstrukturierung (Anteilsklassen, Liquidationspräferenzen, Anti-Dilution, Vesting, Holding- und FlexCo-Strukturen)
  • Mitarbeiterbeteiligung (ESOP, VSOP, Unternehmenswert-Anteile der FlexCo, Start-up-Mitarbeiterbeteiligung)
  • Legal Due Diligence und Investor-Readiness (Vorbereitung auf Finanzierungsrunden, Bereinigung von Altstrukturen)
  • Exits und Secondaries (Trade Sale, Anteilsverkäufe bestehender Gesellschafter, Management-Buy-out)
  • Refinanzierung und Restrukturierung (Waiver, Covenant-Anpassungen, Debt-Equity-Swap)

Wenn Sie investieren

Wir beraten auch die andere Seite des Tisches. Für Business Angels, Family Offices und Fonds prüfen wir Beteiligungen, verhandeln Schutzrechte und achten darauf, dass Ihr Investment auch nach zwei weiteren Runden noch die Position hat, für die Sie bezahlt haben. Wer beide Seiten kennt, weiß, welche Forderung durchgeht und welche nur Verhandlungsmasse ist.

Was wir Ihnen auch sagen, wenn es unbequem ist

Nicht jede Runde braucht ein Vertragswerk über hundert Seiten. Ein Pre-Seed mit einem Wandeldarlehen ist in zwei Wochen erledigt, solange niemand versucht, daraus eine Series A zu machen. Wir sagen Ihnen, wo sich Aufwand rechnet und wo er nur Ihre Runde verteuert.

Entlang des gesamten Finanzierungszyklus

Wir begleiten Unternehmen vom ersten Wandeldarlehen über institutionelle Wachstumsrunden bis zum Exit. Aus den Transaktionen, die wir verhandelt haben, kennen wir die marktüblichen Standards und wissen, wo Spielraum wirklich besteht. Das erlaubt uns, den Prozess straff zu führen und dort zu verhandeln, wo es wirtschaftlich zählt.

Finanzierung steht selten allein. Wir arbeiten eng mit unserer Praxis im Gesellschaftsrecht und M&A zusammen, von der Rechtsform über die Governance bis zur Transaktion.

Wen wir beraten

  • Gründer und Management-Teams
  • Start-ups und technologiegetriebene Scale-ups
  • Etablierte Wachstums- und Familienunternehmen mit Finanzierungsbedarf
  • Venture-Capital- und Private-Equity-Investoren
  • Business Angels, Family Offices und Syndikate
  • Corporate-Venture-Einheiten und strategische Investoren
  • Banken, Debt Funds und alternative Finanzierungsgeber