Private Clients

Die eine Entscheidung, die Sie niemand anderem überlassen sollten

Sie haben etwas aufgebaut, das Sie überdauern soll. Wir klären mit Ihnen, was dafür gelten soll, und formulieren es so, dass später keine Unklarheiten darüber aufkommen, wie Sie es gemeint haben. Ihre Familie erfährt Ihre Entscheidungen von Ihnen, zu einem Zeitpunkt, an dem sich noch alles besprechen lässt.

Vermögen, Nachfolge und Vorsorge

Vermögen zu bilden ist eine unternehmerische Leistung. Es zu ordnen, ist eine andere. Wir beraten Unternehmerinnen und Unternehmer, Gründer nach dem Exit sowie Familien bei allem, was danach kommt: Nachfolge, Testament, Vorsorge, Vermögensstruktur. Diskret, verständlich und ohne den Reflex, jedes Problem mit einer Struktur zu lösen, die es gar nicht braucht.

Die meisten Menschen regeln ihren Nachlass zu spät oder gar nicht, nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil die Fragen unangenehm sind und die Antworten Zeit brauchen. Den Preis dafür trägt dann die Familie: Pflichtteilsstreitigkeiten, blockierte Unternehmensanteile, Immobilien, die verkauft werden müssen, um Ansprüche zu bedienen. Fast alles davon ist vermeidbar, wenn man es zu Lebzeiten anspricht. Wir schaffen den Rahmen für dieses Gespräch und übersetzen das Ergebnis in Dokumente, die halten — auch dann, wenn niemand mehr da ist, der sie erklären kann.

Beratungsschwerpunkte

Unsere Beratungsschwerpunkte im Bereich Private Clients umfassen insbesondere:

  • Testament und letztwillige Verfügungen (Testamentsgestaltung, Vermächtnisse, Erbverträge)
  • Unternehmensnachfolge (Übergabe an die nächste Generation, Nachfolgeklauseln in Gesellschaftsverträgen, Fremdgeschäftsführung)
  • Privatstiftungen (Errichtung, Begünstigtenregelungen, laufende Betreuung, Umstrukturierung und Widerruf)
  • Vermögensstrukturierung (Holding- und Beteiligungsstrukturen, Immobilienvermögen)
  • Digitale Vermögenswerte im Nachlass (Kryptowerte, Wallets und Zugangsschlüssel, Accounts und digitale Identitäten, Nachlassplanung für Assets ohne Verwahrstelle)
  • Familienrecht (Eheverträge, Absicherung von Unternehmensanteilen im Scheidungsfall)
  • Schenkungen zu Lebzeiten (Übergabeverträge, Fruchtgenuss- und Wohnrechtsvorbehalte)
  • Verlassenschaftsverfahren und Erbstreitigkeiten (Vertretung im Abhandlungsverfahren, Erbrechtsklagen, Pflichtteilsprozesse, Erbteilungsvereinbarungen)
  • Zuzug und Wegzug (steuerliche und aufenthaltsrechtliche Begleitung des Wohnsitzwechsels, Vermögensverlagerung, Zusammenspiel mit dem Fremdenrecht)

Für die erste Generation

Klassische Private-Clients-Beratung ist auf gewachsene Vermögen zugeschnitten — auf Familien, die seit Generationen mit Stiftungen, Beiräten und Beratern arbeiten. Unsere Mandanten sehen oft anders aus: Sie haben ein Unternehmen aufgebaut und verkauft, sie halten Kryptowerte in signifikanter Größenordnung, sie sind mit vierzig vermögender, als sie es je geplant hatten, und niemand hat ihnen je erklärt, was das rechtlich bedeutet.

Diese Situation stellt andere Fragen. Was passiert mit den Anteilen, wenn dem Gründer etwas zustößt und die Mitgesellschafter plötzlich mit den Erben verhandeln müssen? Wie kommt die Familie an ein Wallet, dessen Seed Phrase nur einer kannte? Ist eine Stiftung sinnvoll oder nur teuer? Wir beantworten das nüchtern, auch wenn die Antwort lautet, dass ein gut gemachtes Testament genügt.

Und weil Vermögen selten in einer Rechtsdisziplin bleibt, arbeiten wir eng mit unseren Teams für Gesellschaftsrecht und Unternehmenstransaktionen, Krypto-Recht und Fremdenrecht zusammen — vom Nachfolgeplan im Syndikatsvertrag bis zum Wohnsitzwechsel ins Ausland.

Wen wir beraten

  • Unternehmerinnen und Unternehmer
  • Gründer nach einem Exit
  • Privatstiftungen, Stiftungsvorstände und Begünstigte
  • Halter größerer Krypto- und Digital-Asset-Vermögen
  • Privatpersonen mit Immobilien- und Beteiligungsvermögen
  • Zuziehende und wegziehende Privatpersonen