Ob Führungskraft, Spitzensportlerin, Forscherin, Start-up-Gründer oder Mitarbeiter einer UN-Organisation: Wir begleiten internationale Talente und die Unternehmen, die sie beschäftigen wollen, rasch und rechtssicher zum passenden Aufenthaltstitel.
Ein Aufenthaltstitel entscheidet darüber, ob ein Unternehmen die Person beschäftigen kann, die es braucht, und ob ein Mensch dort leben kann, wo er leben will. Beides duldet keine Verfahrensfehler. Wir begleiten Unternehmen bei der Beschäftigung internationaler Fachkräfte und Privatpersonen bei der Erlangung eines Aufenthaltstitels oder dem Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft. Eine präzise Antragsvorbereitung ist in diesem Rechtsgebiet keine Formalität, sondern entscheidet über Tempo und Ergebnis.
Das österreichische Fremdenrecht ist unübersichtlich, formstreng, und die Zuständigkeiten sind auf mehrere Behörden verteilt: Niederlassungsbehörde, AMS, Vertretungsbehörde im Ausland, Landesregierung. Ein unvollständiger Antrag wird nicht automatisch verbessert, sondern verzögert das Verwaltungsverfahren. Ein Verfahren, das stockt, kostet Unternehmen die Besetzung einer Position und Antragstellern wertvolle Lebenszeit. Wir setzen früh an, prüfen, welcher Titel überhaupt der richtige ist, welche Nachweise die Behörde tatsächlich erwartet und welche Weichen heute gestellt werden müssen, damit der Daueraufenthalt oder die Einbürgerung in einigen Jahren möglich ist.
Unsere Beratungsschwerpunkte im Fremdenrecht umfassen insbesondere:
Zwei Mandantengruppen, ein Rechtsgebiet. Unternehmen kommen zu uns, wenn eine Position mit einer Person aus einem Drittstaat besetzt werden soll und der Starttermin schon feststeht — hier zählen Tempo, saubere Dokumentation und die Wahl des Titels, der am schnellsten trägt. Privatpersonen kommen, wenn es um ihr Leben geht: um die Tätigkeit bei einer internationalen Organisation, um den Verbleib der Familie, um den Pass, um die Frage, ob eine zweite Staatsbürgerschaft möglich ist, ohne die erste zu verlieren. Beides erfordert dieselbe Sorgfalt und einen sehr unterschiedlichen Ton.
Aus unserer Arbeit mit Technologieunternehmen, Start-ups und internationalen Teams kennen wir die typischen Konstellationen: den Entwickler ohne formalen Studienabschluss, den Gründer, der sein Unternehmen in Österreich aufbauen möchte und dafür den passenden Aufenthaltstitel benötigt, oder den UNO-Mitarbeiter, der nach dem Ende seiner Beschäftigung seinen wohlverdienten Ruhestand in Österreich verbringen möchte. Diese Fälle löst man nicht mit dem Standardantragsformular.