Fremdenrecht

Internationale Talente gewinnen

Ob Führungskraft, Spitzensportlerin, Forscherin, Start-up-Gründer oder Mitarbeiter einer UN-Organisation: Wir begleiten internationale Talente und die Unternehmen, die sie beschäftigen wollen, rasch und rechtssicher zum passenden Aufenthaltstitel.

Niederlassung, Aufenthalt und Staatsbürgerschaft

Ein Aufenthaltstitel entscheidet darüber, ob ein Unternehmen die Person beschäftigen kann, die es braucht, und ob ein Mensch dort leben kann, wo er leben will. Beides duldet keine Verfahrensfehler. Wir begleiten Unternehmen bei der Beschäftigung internationaler Fachkräfte und Privatpersonen bei der Erlangung eines Aufenthaltstitels oder dem Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft. Eine präzise Antragsvorbereitung ist in diesem Rechtsgebiet keine Formalität, sondern entscheidet über Tempo und Ergebnis.

Das österreichische Fremdenrecht ist unübersichtlich, formstreng, und die Zuständigkeiten sind auf mehrere Behörden verteilt: Niederlassungsbehörde, AMS, Vertretungsbehörde im Ausland, Landesregierung. Ein unvollständiger Antrag wird nicht automatisch verbessert, sondern verzögert das Verwaltungsverfahren. Ein Verfahren, das stockt, kostet Unternehmen die Besetzung einer Position und Antragstellern wertvolle Lebenszeit. Wir setzen früh an, prüfen, welcher Titel überhaupt der richtige ist, welche Nachweise die Behörde tatsächlich erwartet und welche Weichen heute gestellt werden müssen, damit der Daueraufenthalt oder die Einbürgerung in einigen Jahren möglich ist.

Beratungsschwerpunkte

Unsere Beratungsschwerpunkte im Fremdenrecht umfassen insbesondere:

  • Arbeitsmigration (Rot-Weiß-Rot-Karte für Besonders Hochqualifizierte, Fachkräfte in Mangelberufen, Sonstige Schlüsselkräfte, Start-up-Gründer, Selbständige Schlüsselkräfte, Studienabsolventen)
  • Blaue Karte EU (Zulassung als Schlüsselkraft, Mobilität innerhalb der EU)
  • Rot-Weiß-Rot-Karte plus und Daueraufenthalt-EU (Umstieg, freier Arbeitsmarktzugang, Verfestigung des Aufenthalts)
  • Unternehmensinterne Entsendung (ICT, Betriebsentsandte, Entsendebewilligung, Arbeitskräfteüberlassung)
  • Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen (Beschäftigungs- und Arbeitserlaubnis, Arbeitsmarktprüfung, Compliance nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz)
  • EWR- und Schweizer Bürger (Anmeldebescheinigung, Daueraufenthaltskarte, Rechte von Familienangehörigen)
  • Familienzusammenführung (Familienangehörige von Schlüsselkräften und Niedergelassenen)
  • Aufenthaltsbewilligungen (Studierende, Forscher, Künstler)
  • Kurzfristige Aufenthalte bis zu sechs Monaten (Visa Angelegenheiten)
  • Erwerb der Staatsbürgerschaft (Regelverleihung nach zehn Jahren, verkürzte Verleihung bei nachhaltiger Integration, Nachweis von Lebensunterhalt und Sprachkenntnissen, Erwerb durch Anzeige bei Nachkommen von NS-Verfolgten)
  • Vertretung vor Behörden erster Instanz und Verwaltungsgerichten (Beschwerden gegen abweisende Bescheide, Säumnisbeschwerden)

Von der ersten Anfrage bis zum Erwerb der Staatsbürgerschaft

Zwei Mandantengruppen, ein Rechtsgebiet. Unternehmen kommen zu uns, wenn eine Position mit einer Person aus einem Drittstaat besetzt werden soll und der Starttermin schon feststeht — hier zählen Tempo, saubere Dokumentation und die Wahl des Titels, der am schnellsten trägt. Privatpersonen kommen, wenn es um ihr Leben geht: um die Tätigkeit bei einer internationalen Organisation, um den Verbleib der Familie, um den Pass, um die Frage, ob eine zweite Staatsbürgerschaft möglich ist, ohne die erste zu verlieren. Beides erfordert dieselbe Sorgfalt und einen sehr unterschiedlichen Ton.

Aus unserer Arbeit mit Technologieunternehmen, Start-ups und internationalen Teams kennen wir die typischen Konstellationen: den Entwickler ohne formalen Studienabschluss, den Gründer, der sein Unternehmen in Österreich aufbauen möchte und dafür den passenden Aufenthaltstitel benötigt, oder den UNO-Mitarbeiter, der nach dem Ende seiner Beschäftigung seinen wohlverdienten Ruhestand in Österreich verbringen möchte. Diese Fälle löst man nicht mit dem Standardantragsformular.

Wen wir beraten

  • Unternehmen bei der Beschäftigung internationaler Fach- und Schlüsselkräfte
  • Start-ups und Scale-ups mit internationalen Teams
  • Gründer und Selbständige aus Drittstaaten
  • Entsendende Konzerne und ihre Mitarbeiter
  • Mitarbeiter internationaler Organisationen
  • Privatiers, die sich in Österreich niederlassen möchten