Venture Capital und Unternehmensfinanzierung22.06.2026
Der Dachfonds für Spin-offs und Scale-ups

Der Dachfonds für Spin-offs und Scale-ups

In Österreich fließt trotz substanziellem institutionellem Kapital nur ein geringer Anteil in Wachstumsunternehmen. Mit dem geplanten Dachfonds für Spin-offs und Scale-ups verfolgt die Bundesregierung das Ziel, ab 2027 gezielt Venture Capital für Startups und Scale-ups zu mobilisieren. Der vorliegende Beitrag erläutert die Ausgangslage, die vorgesehene Fondsstruktur sowie die rechtlichen und praktischen Implikationen für wachstumsstarke Unternehmen.

Ausgangslage

Österreich liegt bei der Verfügbarkeit von Risikokapital deutlich hinter dem europäischen Durchschnitt. Im Jahr 2023 machten Private-Equity- und Venture-Capital-Investitionen hierzulande lediglich 0,34 % des BIP aus, während der EU-Durchschnitt bei 0,46 % lag. Innovationsführer wie Frankreich und Schweden erreichten bis zu 0,83 %. Dabei mangelt es Österreich nicht an Kapital: Rund 290 Mrd. Euro lagern auf Sparbüchern heimischer Kleinanleger, weitere 280 Mrd. Euro liegen bei institutionellen Investoren wie Pensionskassen, Versicherungen, Banken und Stiftungen. Das vorhandene Kapital wird jedoch kaum in Wachstumsunternehmen investiert.

Konzeption und Struktur des Dachfonds

Die österreichische Bundesregierung hat mit der Industriestrategie Österreich 2035 sechs Ziele und 117 Maßnahmen für einen wettbewerbsfähigen Industriestandort definiert. Eine davon ist ein Dachfonds, der Spin-offs und Scale-ups gezielt mit Wachstumskapital versorgen soll. Der operative Start ist für Ende 2027 geplant. Der Fonds kombiniert ein öffentliches Ankerinvestment mit privatem Kapital und soll so institutionelles Kapital in das heimische Startup-Ökosystem lenken. Am 10. Juni 2026 legte der Ministerrat das Doppelbudget für 2027 und 2028 vor. Begleitend dazu wurde die Ankündigung eines staatlichen Ankerinvestments von bis zu 100 Mio. Euro erneuert, finanziert aus Rückflüssen aus aws-Mitteln über die nächsten vier Jahre. Das öffentliche Kapital soll dabei als Hebel wirken und privates Kapital mobilisieren, sodass der Fonds ein Gesamtvolumen von bis zu 500 Mio. Euro erreichen könnte.

Die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus von EcoAustria in Kooperation mit Vertretern der österreichischen Rechtsanwaltschaft erstellte Studie empfiehlt eine Fund-of-Funds-Struktur: Der Dachfonds investiert nicht direkt in einzelne Startups, sondern in etablierte Venture-Capital-Fonds, die ihrerseits Wachstumsunternehmen finanzieren. Als Rechtsform ist eine GmbH & Co KG vorgesehen. Der Staat und private institutionelle Investoren agieren dabei ausschließlich als Kommanditisten (Limited Partners), also als Kapitalgeber ohne operativen Einfluss. Das operative Management übernimmt ein privatwirtschaftlicher Komplementär (General Partner), der als zugelassener Alternativer Investmentfonds-Manager nach dem AIFMG agieren soll.

Fondsverwaltung und ungeklärte Fragen

Kernprinzip des Modells ist die klare Trennung von Kapital und Management. Investitionsentscheidungen trifft ausschließlich das Fondsmanagement, renditeorientiert und frei von politischer Einflussnahme. Die Kontrolle erfolgt über ein unabhängiges Aufsichtsgremium, das Vertreter der größten Kapitalgeber, der VC-Branche sowie einen Experten des Bundes umfasst. Das Fondsmanagement wird in einem transparenten, international ausgeschriebenen Verfahren rekrutiert, wobei ein nachgewiesener Track-Record in der Kapitalakquise und im Fund-of-Funds-Management maßgeblich ist. Der Dachfonds soll geografisch offen in Fonds mit Sitz in Europa oder österreichischer Vertriebszulassung investieren können, mit dem Ziel, Minderheitsbeteiligungen an Zielfonds mit mehrheitlich privaten Anteilseignern einzugehen. Das Fondsmanagement führt dabei die Due Diligence eigenständig durch und unterstützt die Zielfonds bei Bedarf mit Know-how und Netzwerken.

Eine wesentliche Frage ist bislang offen: die Risikoverteilung zwischen staatlichen und privaten Investoren. Angekündigt ist ein staatliches Ankerinvestment von bis zu 100 Mio. Euro. Ob Staat und private Investoren gleichrangig behandelt werden oder ob der Staat eine vorrangige Verlustabsorption übernimmt, ist noch nicht geregelt. Diese Frage wird für die Beteiligungsbereitschaft institutioneller Investoren maßgeblich sein.

Bedeutung für Startups und Scale-ups:

Zu beachten ist, dass der Dachfonds nicht direkt in einzelne Unternehmen investiert, sondern Kapital für VC-Fonds bereitstellt, die ihrerseits in Startups und Scale-ups investieren. Unternehmen, die 2027 für eine Beteiligung in Betracht kommen wollen, sollten frühzeitig mit der Vorbereitung beginnen: Investorenunterlagen professionalisieren, die Gesellschafterstruktur (Cap Table) klar dokumentieren und die rechtlichen Grundlagen, von der Gesellschaftsstruktur über die IP-Eigentümerschaft bis zu Beteiligungsverträgen, konsolidieren. Kapital fließt erfahrungsgemäß zu jenen Unternehmen, die strukturell und rechtlich vorbereitet sind. Wir unterstützen Startups und Scale-ups bei der rechtlichen Strukturierung und Vorbereitung auf den Investorenprozess.


More news

Budgetbegleitgesetz 2027–2028: Neue Spielregeln für Altgrundstücke
08.09.2026
Budgetbegleitgesetz 2027–2028: Neue Spielregeln für Altgrundstücke

Ab 2027 steigt die effektive Immobilienertragsteuer für Altgrundstücke von 4,2% auf 6%, in Umwidmungsfällen von 18% auf 21% des Veräußerungserlöses. Die Ursache liegt in gekürzten pauschalen Anschaffungskosten.

Read more
Informationsfreiheitsgesetz: Neue Transparenzpflichten für Immobilienunternehmen
23.08.2026
Informationsfreiheitsgesetz: Neue Transparenzpflichten für Immobilienunternehmen

Seit 1. September 2025 ersetzt das IFG das Amtsgeheimnis. Staatsnahe Immobilienunternehmen trifft keine Veröffentlichungspflicht, wohl aber Auskunftspflicht auf Antrag. Behandelt werden Anwendungsbereich, Geheimhaltungsgründe, Wettbewerbsschutz, Verfahren und Handlungsempfehlungen.

Read more
Selbstständig oder angestellt? Die bevorstehende EU Plattformarbeitsrichtlinie wirft die Frage auf.
13.08.2026
Selbstständig oder angestellt? Die bevorstehende EU Plattformarbeitsrichtlinie wirft die Frage auf.

Die neue EU-Plattformarbeitsrichtlinie verschräft die Spielregeln: Sie begründet eine gesetzliche Vermutung von Dienstverhältnissen bei Steuerung und Kontrolle und bringt strenge neue Transparenz- sowie Datenschutzpflichten für digitale Arbeitsplattformen.

Read more
MiCAR: Ein Rechtsrahmen für Kryptowerte in der EU
22.07.2026
MiCAR: Ein Rechtsrahmen für Kryptowerte in der EU

Die MiCAR schafft einen einheitlichen EU-Rechtsrahmen für Kryptowerte. Wir erklären Anwendungsbereich, die Kategorien ART, EMT und sonstige Token, die CASP-Zulassung sowie laufende Compliance- und Haftungspflichten für Emittenten.

Read more
Umwidmungszuschlag: Neue steuerliche Belastungen bei Grundstücksverkäufen
14.07.2026
Umwidmungszuschlag: Neue steuerliche Belastungen bei Grundstücksverkäufen

Wer eine kürzlich umgewidmete Liegenschaft verkauft, muss seit Juli 2025 mit einem steuerlichen Zuschlag rechnen. Der Beitrag erklärt die neuen Regelungen des Budgetbegleitgesetzes 2025 und zeigt, worauf Eigentümer achten sollten.

Read more